1. Vertragsabschluss
1.1 Verträge kommen erst zustande, wenn wir ein uns zugegangenes Angebot ausdrück- lich angenommen haben oder wir Auftrag erteilt und der Lieferant diesen angenommen hat.
1.2. Ist dem Lieferanten Auftrag ohne vorangegangenes Angebot erteilt, hat er unverzüg- lich Mitteilung zu machen, wenn der dessen Ausführungen zu unseren Bedingungen ablehnt. Ansonsten gilt der Vertrag als abgeschlossen wie von uns beauftragt.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Leistungsgegenstand wird im Zweifel durch unseren Auftrag abschließend beschrieben.
2.2 Vor Änderungen von Herstellprozessen, Materialen oder Zulieferteilen für Produkte oder von Dienstleistungen, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner vor Änderun- gen von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Teile oder von sonstigen Quali- tätssicherungsmaßnahmen ist der Lieferant verpflichtet uns rechtzeitig zu informieren.
2.3 Teillieferungen stellen keine Erfüllung dar. Die rügelose Annahme einer Teillieferung stellt keine Genehmigung dar. Bei Unterlieferung von maximal 5 % sind wir berechtigt, die Lieferung anzunehmen und den Rest der Lieferung unter Kürzung unserer Gegenleistung zu stornieren.
3. Pflichten des Lieferanten
3.1 Der Lieferant ist auf Nachfrage verpflichtet, für alle Artikel eine Erklärung vorzulegen, in der er den präferenzrechtlichen Status der Ware („Ware mit EU Präferenzur- sprungseigenschaft” oder „Ware ohne EU Präferenzursprungseigenschaft“) bestätigt. Der Lieferant haftet im Fall fehlerhafter Erklärung für alle hieraus entstandenen Schäden.
3.2 Der Lieferant verpflichtet sich, seine Produkte darauf zu prüfen, ob sie im internatio- nalen Warenverkehr Verboten, Beschränkungen und / oder Genehmigungspflichten unterliegen und diese ggf. in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und sämtlichen Warenbegleitdokumenten entsprechend zu kennzeichnen. Für den Fall der Nichtbeach- tung dieser Verpflichtung haftet der Lieferant für einen uns daraus entstandenen Scha- den, einschließlich Nachforderungen ausländischer Eingangsabgaben, Bußgelder und dergleichen.
3.3 Der Lieferant steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Produkte den Bestimmun- gen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) entsprechen und die in den Produkten enthaltenen Stoffe, soweit nach den Bestimmungen der REACH-VO er- forderlich, vorregistriert bzw. nach Ablauf der Übergangsfristen registriert sind, sofern der Stoff nicht von der Registrierung ausgenommen ist. Lieferanten, die ihren Firmensitz in Nicht-EU Mitgliedsstaaten haben, verpflichten sich, einen alleinigen Vertreter (OR) gemäß Art. 8 REACH-VO mit Sitz in der EU zu bestellen, der uns bekannt zu geben ist.
3.4 Der Lieferant steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Produkte keine Stoffe der sogenannten Kandidatenliste gemäß Art. 59 (1, 10) der REACH-VO enthalten. Der Lieferant verpflichtet sich, uns unverzüglich zu unterrichten, falls – gleich aus welchem Grund – von ihm gelieferte Produkte Stoffe der Kandidatenliste enthalten; dies gilt auch im Falle der Erweiterung oder Ergänzung der Kandidatenliste.
3.5 Der Lieferant steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Produkte alle Anforderun- gen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) erfüllen. Insbesondere Lieferanten, die ihren Firmensitz in Nicht-EU Mitgliedsstaaten haben, stehen dafür ein, dass ihr OR gemäß Art. 8 REACH-VO die Meldung zum Einstufungs- und Kennzeich- nungsverzeichnis gemäß Art. 39-42 CLP-VO veranlasst hat.
3.6 Verstößt der Lieferant gegen die Verpflichtungen nach Ziff. 3.1. bis 3.4, sind wir berechtigt, die Bestellung zu stornieren und die Annahme der Lieferung zu verweigern. Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben unberührt. Unsere Stornierung oder Abnahmeverweigerung gelten nicht als Verzicht auf etwaige Schadensersatzansprüche dar.
4. Preise
4.1 Der in unserer Bestellung angegebene Preis ist bindend. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkos- ten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.
4.2 Verpackungsmaterialien hat der Lieferant auf unser Verlangen zurückzunehmen.